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Batman Begins - Premium Blu-ray Collection (BLU-RAY)

Batman Begins - Premium Blu-ray Collection (BLU-RAY)
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Als kleiner Junge zum Zeugen des Mordes an seinen Eltern geworden und geplagt von seinen Kindheitserinnerungen, reist der Industrie-Erbe Bruce Wayne (Christian Bale) ziellos durch die Welt, auf der Suche nach einem Weg, jene zu bekämpfen, die Angst und Schrecken verbreiten. Mit der Hilfe seines treuen Butlers Alfred (Michael Caine), Detective Jim Gordon (Gary Oldman) und seines Verbündeten Lucius Fox (Morgan Freeman) kehrt Wayne schließlich nach Gotham City zurück und erschafft sein Alter Ego: Batman. Als maskierter Kreuzritter kämpft er mit Stärke, Intelligenz und einem Arsenal von High-Tech-Waffen gegen die bösen Kräfte der Unterwelt, die die Stadt bedrohen.

Darsteller:
Christian Bale, Liam Neeson, Michael Caine, Cillian Murphy, Colin McFarlane, Gary Oldman, Katie Holmes, Ken Watanabe, Morgan Freeman, Rade Serbedzija, Rutger Hauer

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Pakete versenden wir mit DPD, nur an Poststationen mit DHL. Großgeräte (TV größer als 40“, Waschmaschinen, Kühlschränke, etc.) werden per Spedition bis zu Deiner Bordsteinkante geliefert. Ab hier kümmerst Du Dich dann selbst um den weiteren Transport. Es gibt auch die Möglichkeit Deine Ware direkt an den Aufstellort bringen zu lassen. Hierfür verwenden wir dann Hermes als Dienstleister. Hermes bietet auch weitere Leistungen, z. B. Anschluss, Einweisung, Altgeräteentsorgung (nur bereits ausgebaute Altgeräte), an. Welche Möglichkeiten es speziell für Dein Produkt gibt, erfährst Du direkt im Warenkorb.

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Wenn Du Nachnahme als Zahlungsart ausgewählt hast, verschicken wir Deine Bestellung und Du zahlst einfach wenn der Paketdienst Dich besucht. Nachnahme kann nur für Paketdienste gewählt werden. Bei Speditionssendungen (Großgeräte) ist Nachnahme leider nicht möglich. Für die Nachnahmesendung entstehen Dir Zusatzkosten ( 4,96 € ).
Wichtig: Bitte den Gesamtbetrag genau passend bereithalten.

Finanzierung

Jetzt schon mal genießen und in günstigen Monatsraten zahlen.
Deine Finanzierung läuft über unseren Partner Commerz Finanz. Wenn Du diese Zahlungsart wählst, wirst Du an Commerz Finanz automatisch weitergeleitet und kannst dort Deinen Finanzierungsantrag online eingeben. Nachdem die Bank Ihr o.k. gegeben hat erhältst Du eine Finanzierungsbestätigung per E-Mail. Diese einfach ausdrucken und bei der Post ein „Postident“ (Ausweis mitnehmen) durchführen. Gleichzeitig bitte auch den originalen Antrag mit Deiner Unterschrift per Brief an die Bank senden. Wir erhalten dann eine Freigabe von der Bank und können die Lieferung veranlassen.

FAQ / Hilfe

Wie melde ich mich an?

Zur Anmeldung oder Neuregistrierung klicke bitte in der obersten Zeile auf „Mein Konto“. Wenn Du noch kein Kundenkonto hast, klicke bitte auf „Hier geht’s zur Registrierung“ und fülle dann die jeweiligen Felder vollständig aus. Hier kannst Du auch ein Passwort für den nächsten Zugang vergeben. Wenn Du schon registriert bist, kannst Du einfach Deine E-Mail-Adresse und Dein Passwort eingeben und schon hast Du Zugriff auf dein Konto und Deine Bestellungen.

Wie bestelle ich?

Über die „Suche“ Zeile kannst Du Dein Wunschprodukt suchen, oder über die Kategorien in der schwarzen Leiste (oben) finden.
Das Produkt dann anklicken und „in den Warenkorb“ anklicken. Zur Info geht ein Fenster auf, dass Dir den Inhalt des Warenkorbs zeigt. Jetzt entweder noch ein anderes Produkt suchen oder direkt „zur Kasse gehen“ anklicken. Du kannst dann noch weitere Optionen für das Produkt wählen (z.B. Garantieverlängerung). Als nächstes auf „weiter zu 1. Versenden“ klicken. Wenn Du bereits als Kunde registriert bist, gib bei Option 2 einfach deine Zugangsdaten ein. Wenn Du kein Kundenkonto anlegen willst verwende bitte die Option 3 und gib‘ Deine Adresse an. Jetzt auf „weiter zu 2. Bezahlen“ klicken. Hier kannst Du Deine gewünschte Zahlungsart auswählen. Am schnellsten geht es mit Sofortüberweisung, Kreditkarte, PayPal und Nachnahme. Vorauskasse dauert 1-2 Tage länger. Jetzt auf „weiter zu 3. Bestellen“ Bitte jetzt noch die AGB und die Widerrufsbelehrung lesen (klick auf den roten Text) und dann als gelesen markieren. Die Übersicht Deiner bestellten Waren überprüfen und wenn alles o.k. ist auf „Jetzt kaufen“ klicken. Fertig.
Du erhältst dann in 5-10 Minuten eine Bestellbestätigung an Deine E-Mailadresse.

Wie nehme ich Kontakt auf?

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Finanzierung

Wie ist der Ablauf bei einer Finanzierung?

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Wie kannst Du eine Finanzierung stornieren?

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Wenn Du schon eine Bestellbestätigung aber noch keine Lieferung von uns hast, kannst Du einfach eine E-Mail an uns senden. Wir stornieren den Auftrag und informieren die Bank hierüber.

Wenn Du die Ware schon erhalten hast, gelten die üblichen Widerrufsfristen (14 Tage nach Erhalt) und wir nehmen die Ware zurück. Details hierzu siehe Widerrufsbelehrung. Auch hier informieren wir die Bank über die

Was sind die Vorteile einer Finanzierung?

Wer gerade nicht ganz so flüssig ist oder einfach die guten Konditionen nutzen will, für den ist die Finanzierung eine perfekte Lösung seinen Traum schnell zu erfüllen.

Folgende Unterlagen benötigt die Bank:

  • Unterschriebener Kreditvertrag
  • Letzter Gehaltsnachweis / bei Selbständigen die letzte BWA - bei einer Finanzierungssumme ab € 1.500,-
  • Eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis bei Staatsangehörigen von Ländern außerhalb der EU
  • Studenten: Kopie eines gültigen Studentenausweises bzw. Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester und Kopie der ec-/Maestor oder Kreditkarte
  • Auszubildende: Kopie einer aktuellen Gehaltsabrechnung und Kopie der ec-/Maestor oder Kreditkarte

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Beschäftigung / Einkommen:
    • Du bist Angestellter und arbeitest bei deinem derzeitigen Arbeitgeber seit mind. 3 Monaten. Dein Arbeitsverhältnis ist für die nächsten 12 Monate unbefristet.
    • Du bist Rentner mit einer unbefristet gewährten Rente.
    • Du bist seit mind. 12 Monaten selbständig.
    • Du hast ein regelmäßiges Einkommen von mind. € 650 netto (Haushaltsnettoeinkommen bei Hausfrauen/-männern).
  • Du hast keinen negativen Schufa-Eintrag.

Der Boomstore-Geräteschutz

Welche Vorteile haben Sie durch den Boomstore-Geräteschutz?

Stellen Sie vor:

  • die Herstellergarantie ist abgelaufen und Ihr Gerät versagt Ihnen den Dienst …
  • Ihr Gerät stürzt zu Boden,
  • durch Überspannung oder Kurzschluss wird Ihr Gerät zerstört,
  • bei Einbruch wird Ihr Gerät gestohlen.

In diesen und anderen Fällen kann Sie die Reparatur oder die Neuanschaffung des Gerätes teuer zu stehen kommen.

Der Boomstore-Geräteschutz schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen und stellt um-fassenden Schutz zur Verfügung.

Den Zeitraum des Schutzes können Sie selber bei Vertragsabschluss wählen. Er beträgt entweder 36 oder 60 Monate.

Der Boomstore-Geräteschutz ersetzt Ihnen die Reparaturkosten des geschützten Gerätes. Ist die Reparatur unmöglich, z.B. bei Totalschaden erhalten Sie ein Neugerät. Die Erstattung erfolgt zu 100%.

Sie erhalten ein Optimum an Leistung zu einem Minimum an Beitrag. Durch einen Einmal-Beitrag, der direkt bei Erwerb des Gerätes erhoben wird, bleiben Ihre Kosten überschaubar.

Welche Risiken sind über den Boomstore-Geräteschutz abgesichert?

- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 1 Ziffer 1 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –

Versicherte Gefahren und Schäden

Der Boomstore-Geräteschutz leistet Entschädigung für unvorhergesehen und plötzlich ein-tretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sache (Sachschaden) sowie bei Ab-handenkommen der versicherten Sache durch Einbruchdiebstahl und Raub. Unvorhergesehen sind Schäden, die weder rechtzeitig vorhergesehen wurden noch bei verkehrsüblicher Sorgfalt hätten vor-hergesehen werden können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Ausschließlich wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

  1. Material- oder Herstellungsfehler, jedoch erst nach Ablauf der Herstellergarantie
  2. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, hierunter fallen auch Schäden durch elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung und die unmittel-bare Wirkung der elektrischen Energie infolge von Erdschluss
  3. Brand, direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Implosion oder sonstige Wirkung durch Unterdruck, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Schmoren, Glühen sowie Rauch, Ruß und Schäden durch Feuer-löschung
  4. Wasser und Feuchtigkeit als Folge von Schäden an Gebäuden
  5. Schäden durch Elementargefahren, z. B. Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwem-mung, Lawinen
  6. Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung

Welche Geräte können Sie mit dem Boomstore-Geräteschutz absichern?

- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 2 Ziffer 1 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –

Die Versicherung erstreckt sich auf das im Kaufvertrag/in der Rechnung benannte Elektrogerät und das in der Originalverpackung mit verkaufte Zubehör. Im Einzelnen können dies beispielsweise sein:

  1. PC, Notebooks
  2. Drucker, Scanner, Monitore
  3. Telekommunikationsgeräte (Telefon, Fax, All-in-One, Anrufbeantworter)
  4. Handys, Smartphones, PDA
  5. Navigationsgeräte
  6. Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Herde, Kühl-/Gefrierschränke
  7. Kaffee- und Espressomaschinen
  8. Fernseher, Beamer, Hifi-Geräte
  9. DVD-Player, Recorder, Blue-Ray-Geräte
  10. Sat-Receiver, Mp3, Rundfunkgeräte
  11. Video- und Fotokameras

Wie hoch ist der Einmalbeitrag für den Boomstore-Geräteschutz?


Versicherungsdauer/Beitrag in € inkl. Versicherungssteuer
Beitragsklasse Verkaufspreis in € 3 Jahre 5 Jahre
I 100,00 19,96 24,96
II 250,00 29,96 49,96
III 500,00 49,96 79,96
IV 750,00 59,96 99,96
V 1.000,00 79,96 129,96
VI 1.500,00 99,96 149,96
VII 2.000,00 129,96 199,96
VIII 2.500,00 149,96 249,96
VIIII 5.000,00 299,96 349,96

Welche Leistungen sind beim Boomstore-Geräteschutz ausgeschlossen?

- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 2 Ziffer 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –

Nicht versicherte Gefahren und Schäden

  1. Schäden durch vorgenommene vorsätzliche Handlungen
  2. Schäden infolge von Krieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Aufruhr, politische Gewalthandlungen, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  3. Schäden durch Erdbeben
  4. Unmittelbare- und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden
  5. Schäden durch Einsatz der versicherten Sache, deren Reparaturbedürftigkeit bekannt sein muss-te; der Versicherer leistet jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparatur-bedürftigkeit verursacht wurde
  6. Schäden für die ein Dritter, aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmung, zu haften hat; Mitversichert ist jedoch ein ggf. bestehender Differenzschaden. Ein solcher ist gegeben, soweit die aus diesem Vertrag zu leistende Entschädigung den Haftungsanspruch gegenüber dem Dritten übersteigt (bspw. Zeit-wertentschädigung – Neuwertentschädigung). Die Entschädigungszahlung umfasst in diesem Fall lediglich die Differenzsumme
  7. Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler. Hiervon ausgenommen sind jedoch Daten (maschinenlesbare Informatio-nen), die für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind (System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten)
  8. Schäden durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren. Ein späteres wieder-finden kann nicht berücksichtigt werden und impliziert keinesfalls eine Deckung eventueller Schäden
  9. Kosten, die aufgrund von Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten notwendig werden und Kos-ten durch Schäden, die keine Hardwareschäden sind
  10. Kosten, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm-, und Scheu-erschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden
  11. Schäden, die durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe von nicht von uns autorisierten Dritten oder durch unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder unge-wöhnliche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Rei-nigung des Gerätes entstehen
  12. Schäden bzw. Wertminderung durch Abnutzung und Verschleiß, Verschleißteile und Ver-brauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus und Schäden durch langfristige chemische oder thermische Einwirkungen auf das geschützte Gerät
  13. Allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung
  14. Schäden durch Verwendung von schadhaftem, externem Zubehör (z. B. Unterwassergehäuse)
  15. Schäden, die als unsachgerechter Gebrauch des Gerätes gelten, z. B. Kalkschäden, Schweiß-schäden bei oder in Folge sportlicher Betätigungen oder Schäden durch Kondenswasser
  16. Unsorgsamer und unsorgfältiger Umgang mit dem versicherten Gerät. Bei Benutzung des Gerätes sind die Herstellervorschriften zu beachten. Schäden an Geräten, die der Bauart nach beweglich eingesetzt und bei Geräten welche der Bauart nach im Freien aufgestellt werden können, die aus einer nicht ständigen Beaufsichtigung resultieren, gelten als nicht versichert.
  17. Pixelfehler der Pixelfehlerklasse I und II nach internationaler Norm ISO 13406-2 bei LCD-Bildschirmen

Welche Leistungen erhalten Sie im Schadensfall?

- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 5 Ziffer 1 bis 3 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
  1. Wiederherstellungskosten

    Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten inkl. aller Kosten geringer sind als der Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte am Schadentag. Sind die Reparaturkosten inkl. aller Kosten höher oder gleich dem Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte, so liegt ein Totalschaden vor. Eine Ablöse der Schäden, auch bei Totalschäden, in Bargeld ist nicht möglich.

    1.1. Teilschaden

    Entschädigt werden alle, für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustands notwendigen Aufwendungen abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes. Wir leisten keine Entschädigung für

    1. Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall notwendig gewesen wären,
    2. Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung Hinausgehen,
    3. Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie, soweit die Kosten nicht auch durch Arbeiten in fremder Regie entstanden wären,
    4. Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung,
    5. Kosten für Arbeiten, die zwar für die Wiederherstellung erforderlich sind, aber nicht an der versicherten Sache selbst ausgeführt werden,

    1.2. Totalschaden

    Entschädigt wird der Neuwert/Neupreis am Schadentag. Sie erhalten im Falle eines Total-schadens Ersatz für Ihr defektes Gerät in gleicher Art und Güte. Ein technischer Totalscha-den liegt vor, wenn eine Reparatur des Gerätes tatsächlich unmöglich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn zum Zeitpunkt des Schadeneintritts die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte.

  • Grenze der Entschädigung

    Grenze der Entschädigung ist der Versicherungswert.

  • Entschädigungsberechnung bei grober Fahrlässigkeit

    Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, wird die Entschädigung, in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis, gekürzt.

  • Welche Pflichten gibt es im Schadensfall?

    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 12 Ziffer 1 und 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Sie sind verpflichtet
      1. den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden, telefonisch oder schriftlich Boomstore bzw. der Beauftragten des Versicherers anzuzeigen.
      2. Boomstore bei Zerstörung oder Beschädigung des Gerätes dieses inklusive des voll-ständigen serienmäßigen Zubehörs zwecks Prüfung vorzulegen.
      3. Nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schaden zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers oder die seiner Beauftragten einzuholen und zu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht – ggfs. auch gerichtlich – geltend zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen.
      4. Den Versicherer und dessen Beauftragte bei der Schadenermittlung und -regulierung nach Kräften zu unterstützen, ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und alle Umstände, die auf den Versicherungsfall Bezug haben (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen, insbesondere auch die angeforderten Belege einzureichen.
      5. Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub – unter detaillierter Angabe der abhanden ge-kommenen, zerstörten oder beschädigten Geräte – der nächst erreichbaren Polizeidienst-stelle anzuzeigen und dem Versicherer oder dessen Beauftragte eine Kopie der Anzeige zu übersenden.
    2. Wird eine der in Ziffer 1 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
      1. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-tung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Das Nicht-vorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
      2. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer jedoch zur Leis-tung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
      3. Verletzen Sie eine, nach Eintritt des Versicherungsfalles, bestehende Auskunfts- oder Auf-klärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er oder dessen Beauftragte Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

    Was müssen Sie tun, wenn Ihr Gerät defekt ist?

    - Im Einzelnen gelten die Besonderen Vereinbarungen zur Schadenabwicklung zu FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Voraussetzungen

      Der Boomstore-Geräteschutz gilt unabhängig von vorangegangenen oder gültigen Her-stellergarantien. Voraussetzung ist, dass das beschädigte Gerät zur Reparatur zu Boomstore geschickt wird.

      Bei Schäden an Elektrogroßgeräten (Kühlschrank, Waschmaschine, Großbild-TV, etc.), die eine Vor-Ort-Reparatur erfordern, muss die weitere Vorgangsweise mit Boomstore vereinbart wer-den. Zur gültigen Anmeldung eines Schadens muss, neben dem defekten Gerät, unbedingt auch der Versicherungsschein an Boomstore gesandt werden.

    2. Schadenformular

      Bei jedem Schaden muss das Schadenformular zum Boomstore-Geräteschutz ausgefüllt werden. Der Schadenhergang ist selbst zu formulieren, in das Schadenformular einzutragen und zu unterschreiben.

    3. Schadenübernahme

      Schadenübernahme erfolgt durch den Versicherer bzw. dessen Beauftragte. Zur Prüfung und Ein-schätzung des Schadens wird dem Versicherer eine angemessene Zeit eingeräumt. Ein Anspruch auf sofortige Reparatur, sofortigen Ersatz des geschützten Gerätes oder auf ein Leihgerät besteht nicht.

    4. Schadenabwicklung

      Nach Zustimmung zur Schadenübernahme durch den Versicherer bzw. dessen Beauftragte wird die Reparatur eingeleitet bzw. bei Totalschäden ein Neugerät ausgegeben. Eventuelle Kosten aus nicht gedeckten Schäden sowie nicht gedeckte Kosten sind direkt an Boomstore zu bezahlen.

    5. Bestätigung der Behörde

      Für alle Schäden, die ein behördliches Vorgehen nach sich ziehen (Brand, Naturkatastrophen etc.) müssen die entsprechenden behördlichen Bestätigungen einreicht werden.

    Die erforderlichen Unterlagen – Versicherungsschein sowie eigenhändig ausgefüllte Schadenanzeige – sind mit dem beschädigten Gerät – außer im Falle des Totalverlusts – an folgende Anschrift zu senden:

    TechnoService GmbH & Co. KG
    Am Hartholz 29
    82239 Alling

    Bei Elektrogroßgeräten ist das Vorgehen im Vorfeld mit Boomstore abzustimmen.

    Zu allen Fragen im Rahmen der Schadenabwicklung und zum Versicherungsschutz steht Ihnen die FidesSecur- Hotline Telefon +49 180 3002949, 9 Cent pro angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro angefangene Minute aus deutschen Mobilfunknetzen, Telefax +49 180 3002950 zur Verfügung

    Wo hat Ihr Boomstore-Geräteschutz Gültigkeit – Versicherungsort?

    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 8 Ziffer 1 und 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Stationäre Geräte

      Bei stationären Geräten gelten Ihre Räumlichkeiten als Versicherungsort, sofern sich diese inner-halb Europas im geografischen Sinn, ohne GUS-Staaten befinden. Versicherungsschutz besteht auch für Eigentransporte von stationären Geräten, z. B. bei Transporten im Zusammenhang mit einem Umzug.

    2. Bewegliche Geräte

      Bei beweglichen Geräten und bei der Bauart nach im Freien aufstellbaren Geräten gilt als örtlicher Geltungsbereich Europa im geographischen Sinn exklusive GUS-Staaten.

    Wann beginnt der Versicherungsschutz und wie lange gilt Ihr Boomstore-Geräteschutz?

    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 9 Ziffer 1 und 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –
    1. Beginn des Versicherungsschutzes

      Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Datum der Kaufrechnung und ist abhängig davon, dass der Versicherungsbeitrag rechtzeitig bezahlt ist

    2. Dauer

      Die Vertragsdauer beträgt in Abhängigkeit von der gewählten Geräte-Schutzbriefvariante 36 bzw. 60 Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Geräte-Schutzbrief endet automatisch mit Ablauf des 36. bzw. 60. Monates ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.

    Was Sie noch über den Boomstore-Geräteschutz wissen sollten!

    Was passiert mit dem Geräteschutzbrief wenn das versicherte Gerät gewechselt, getauscht, weiterge-geben bzw. verkauft wird. oder im Totalschadenfall

    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 11 Ziffer 1 bis 4 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Sollte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung der Kaufvertrag für das Gerät rückgängig gemacht werden , kann der Geräte-Schutzbrief gegen Erstattung der zeitanteiligen Beitrages zum Ende des Meldemonats gekündigt werden (maßgebend ist der Posteingang beim Versicherer oder dessen Beauftragten).
    2. Wird das Gerät in der Laufzeit der gesetzlichen Gewährleistung durch ein neues Gerät gleicher Art und Güte getauscht, geht der Geräte-Schutzbrief auf das neue Gerät über. Zur Einforderung einer Leistung müssen auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) beigebracht werden.
    3. Da sich der Boomstore-Geräteschutz auf die Geräte-Seriennummer bezieht, kann das Gerät innerhalb der Laufzeit weitergegeben/verkauft werden, der Schutz bleibt aufrecht, solange der Erwerber die Rechte und Pflichten des Boomstore-Geräteschutzes anerkennt. Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwer-bers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird.
    4. Im Totalschadenfall, Einbruchdiebstahlschaden oder Raub erlischt die Versicherung. In diesem Fall steht dem Versicherer nur der Beitrag anteilig nach der Zeit zu, in der Versicherungsschutz bestanden hat.

    Was passiert mit dem versicherten Gerät, wenn es nach einem Einbruchdiebstahl oder einem Raub wieder herbeigeschafft wird?

    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 13 Ziffer 1 bis 3 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, ist dies nach Kenntniserlangung dem Versicherer bzw. dessen Beauftragte unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
    2. Ist der Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt und für die Sache bereits Ent-schädigungsleistung gezahlt worden, ist das Ersatzgerät zurückzugeben bzw. die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Dieses Wahlrecht ist innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der schriftlichen Aufforderung auszuüben. Nach Ab-lauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
    3. Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen.

    Die BOOMSTORE - Garantieverlängerung

    Welche Vorteile haben Sie durch die BOOMSTORE – Garantieverlängerung?

    Stellen Sie sich vor:

    • die Herstellergarantie ist abgelaufen und Ihr Gerät versagt Ihnen den Dienst …
    • Sie müssen den Kundendienst einschalten,
    • Ersatzteile werden notwendig

    In einem solchen Fall kann Sie die Reparatur oder die Neuanschaffung des Gerätes teuer zu stehen kommen.

    Die BOOMSTORE - Garantieverlängerung schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen und stellt umfassenden Schutz zur Verfügung.

    Die Dauer des Schutzes können Sie bei Vertragsabschluss selber wählen. Entscheiden Sie sich für eine Vertragslaufzeit von 36 oder 60 Monaten.

    Die BOOMSTORE - Garantieverlängerung ersetzt Ihnen die Reparaturkosten des geschützten Gerätes. Ist die Reparatur unmöglich, z.B. bei Totalschaden erhalten Sie ein Neugerät. Die Erstattung erfolgt zu 100%.

    Sie erhalten ein Optimum an Leistung zu einem Minimum an Beitrag. Durch einen Einmal-Beitrag, der direkt bei Erwerb des Gerätes erhoben wird, bleiben Ihre Kosten überschaubar.

    Welche Risiken sind über die BOOMSTORE-Garantieverlängerung abgesichert?

    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 1 Ziffer 1 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –

    Versicherte Gefahren und Schäden

    Die BOOMSTORE -Garantieverlängerung leistet Entschädigung für unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sache (Sachschaden) ausschließlich durch Konstruktionsfehler, Guss- oder Materialfehler, Ausführungsfehler. Ob ein Konstruktionsfehler vorliegt, wird nach dem Stand der Technik zur Zeit der Konstruktion beurteilt, bei Material- oder Ausführungsfehler nach dem Stand der Technik zur Zeit der Herstellung.

    Welche Geräte können Sie mit der BOOMSTORE – Garantieverlängerung absichern?

    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 2 Ziffer 1 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –

    Die Versicherung erstreckt sich auf das im Kaufvertrag/in der Rechnung benannte Elektrogerät und das in der Originalverpackung mit verkaufte Zubehör. Im Einzelnen können dies beispielsweise sein sein:

    1. PC, Notebooks
    2. Drucker, Scanner, Monitore
    3. Telekommunikationsgeräte (Telefon, Fax, All-in-One, Anrufbeantworter)
    4. Handys, Smartphones, PDA
    5. Navigationsgeräte
    6. Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Herde, Kühl-/Gefrierschränke
    7. Kaffee- und Espressomaschinen
    8. Fernseher, Beamer, Hifi-Geräte
    9. DVD-Player, Recorder, Blue-Ray-Geräte
    10. Sat-Receiver, Mp3, Rundfunkgeräte
    11. Video- und Fotokameras

    Wie hoch ist der Einmalbeitrag für die BOOMSTORE - Garantieverlängerung?

    Versicherungsdauer/Beitrag in € inkl. Versicherungssteuer
    BeitragsklasseVerkaufspreis in €3 Jahre5 Jahre
    I100,0014,9619,96
    II250,0019,9634,96
    III500,0034,9654,96
    IV750,0044,9669,96
    V1.000,0054,9689,96
    VI1.500,0069,9699,96
    VII2.000,0089,96139,96
    VIII2.500,0099,96179,96
    VIIII5.000,00209,96249,96

    Welche Leistungen sind bei der BOOMSTORE - Garantieverlängerung ausgeschlossen?

    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 2 Ziffer 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –

    Nicht versicherte Gefahren und Schäden

    1. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit,
    2. Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, hierunter fallen auch Schäden durch elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung und die unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie infolge Erdschluss,
    3. Brand, direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Implosion oder sonstige Wirkung durch Unterdruck, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Schmoren, Glühen sowie Rauch, Ruß und Schäden durch Feuer-löschung,
    4. Wasser und Feuchtigkeit,
    5. Schäden durch Elementargefahren, z.B. Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwem-mung, Lawinen,
    6. Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung,
    7. Schäden durch vorsätzlich vorgenommene Handlungen
    8. Schäden infolge von Krieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Aufruhr, politische Gewalthandlungen, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
    9. Schäden durch Erdbeben
    10. Unmittelbare- und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden
    11. Schäden für die ein Dritter, aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmung, zu haften hat; Mitversichert ist jedoch ein ggf. bestehender Differenzschaden. Ein solcher ist gegeben, soweit die aus diesem Vertrag zu leistende Entschädigung den Haftungsanspruch gegenüber dem Dritten übersteigt (bspw. Zeit-wertentschädigung – Neuwertentschädigung). Die Entschädigungszahlung umfasst in diesem Fall lediglich die Differenzsumme
    12. Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler. Hiervon ausgenommen sind jedoch Daten (maschinenlesbare Informatio-nen), die für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind (System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten)
    13. Kosten, die aufgrund von Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten notwendig werden und Kos-ten durch Schäden, die keine Hardwareschäden sind
    14. Kosten, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm-, und Scheu-erschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden
    15. Schäden, die durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe von nicht von uns autorisierten Dritten oder durch unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder unge-wöhnliche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Rei-nigung des Gerätes entstehen
    16. Schäden bzw. Wertminderung durch Abnutzung und Verschleiß, Verschleißteile und Ver-brauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus und Schäden durch langfristige chemische oder thermische Einwirkungen auf das geschützte Gerät
    17. Allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung
    18. Schäden durch Verwendung von schadhaftem, externem Zubehör (z. B. Unterwassergehäuse)
    19. Schäden, die als unsachgerechter Gebrauch des Gerätes gelten, z. B. Kalkschäden, Schweiß-schäden bei oder in Folge sportlicher Betätigungen oder Schäden durch Kondenswasser
    20. Unsorgsamer und unsorgfältiger Umgang mit dem versicherten Gerät. Bei Benutzung des Gerätes sind die Herstellervorschriften zu beachten. Schäden an Geräten, die der Bauart nach beweglich eingesetzt und bei Geräten welche der Bauart nach im Freien aufgestellt werden können, die aus einer nicht ständigen Beaufsichtigung resultieren, gelten als nicht versichert.
    21. Pixelfehler der Pixelfehlerklasse I und II nach internationaler Norm ISO 13406-2 bei LCD-Bildschirmen

    Welche Leistungen erhalten Sie im Schadensfall?

    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 5 Ziffer 1 bis 3 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Wiederherstellungskosten

      Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten inkl. aller Kosten geringer sind als der Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte am Schadentag. Sind die Reparaturkosten inkl. aller Kosten höher oder gleich dem Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte, so liegt ein Totalschaden vor. Eine Ablöse der Schäden, auch bei Totalschäden, in Bargeld ist nicht möglich.

      1.1. Teilschaden

      Entschädigt werden alle, für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustands notwendigen Aufwendungen abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes. Wir leisten keine Entschädigung für

      1. Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall notwendig gewesen wären,
      2. Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung Hinausgehen,
      3. Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie, soweit die Kosten nicht auch durch Arbeiten in fremder Regie entstanden wären,
      4. Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung,
      5. Kosten für Arbeiten, die zwar für die Wiederherstellung erforderlich sind, aber nicht an der versicherten Sache selbst ausgeführt werden,

      1.2. Totalschaden

      Entschädigt wird der Neuwert/Neupreis am Schadentag. Sie erhalten im Falle eines Total-schadens Ersatz für Ihr defektes Gerät in gleicher Art und Güte. Ein technischer Totalscha-den liegt vor, wenn eine Reparatur des Gerätes tatsächlich unmöglich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn zum Zeitpunkt des Schadeneintritts die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte.

  • Grenze der Entschädigung

    Grenze der Entschädigung ist der Versicherungswert.

  • Entschädigungsberechnung bei grober Fahrlässigkeit

    Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, wird die Entschädigung, in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis, gekürzt.

  • Welche Pflichten haben Sie im Schadensfall?

    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 12 Ziffer 1 und 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Sie sind verpflichtet
      1. den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden, telefonisch oder schriftlich BOOMSTORE bzw. der Beauftragten des Versicherers anzuzeigen.
      2. BOOMSTORE bei Zerstörung oder Beschädigung des Gerätes dieses inklusive des voll-ständigen serienmäßigen Zubehörs zwecks Prüfung vorzulegen.
      3. Nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schaden zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers oder die seiner Beauftragten einzuholen und zu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht – ggfs. auch gerichtlich – geltend zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen.
      4. Den Versicherer und dessen Beauftragte bei der Schadenermittlung und -regulierung nach Kräften zu unterstützen, ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und alle Umstände, die auf den Versicherungsfall Bezug haben (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen, insbesondere auch die angeforderten Belege einzureichen.
    2. Wird eine der in Ziffer 1 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
      1. a. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-tung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Das Nicht-vorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
      2. b. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer jedoch zur Leis-tung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
      3. c. Verletzen Sie eine, nach Eintritt des Versicherungsfalles, bestehende Auskunfts- oder Auf-klärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er oder dessen Beauftragte Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

    Was müssen Sie tun, wenn Sie einen Schadenfall haben?

    - Im Einzelnen gelten die Besonderen Vereinbarungen zur Schadenabwicklung zu FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Voraussetzungen

      Die BOOMSTORE - Garantieverlängerung gilt nach Ablauf der durch den Hersteller gewährten Garantie. Voraussetzung ist, dass das beschädigte Gerät zur Reparatur zu BOOMSTORE ge-schickt wird.

      Bei Schäden an Elektrogroßgeräten (Kühlschrank, Waschmaschine, Großbild-TV, etc.), die eine Vor-Ort-Reparatur erfordern, muss die weitere Vorgangsweise mit BOOMSTORE vereinbart wer-den. Neben dem defekten Gerät muss unbedingt auch der Versicherungsschein an BOOMSTORE gesandt werden.

    2. Schadenformular

      Bei jedem Schaden muss das Schadenformular zur BOOMSTORE-Garantieverlängerung ausge-füllt werden. Das Schadenformular ist vom Versicherungsnehmer zu unterschreiben.

    3. Schadenübernahme

      Schadenübernahme erfolgt durch den Versicherer bzw. dessen Beauftragte. Zur Prüfung und Ein-schätzung des Schadens wird dem Versicherer eine angemessene Zeit eingeräumt. Ein Anspruch auf sofortige Reparatur, sofortigen Ersatz des geschützten Gerätes oder auf ein Leihgerät besteht nicht.

    4. Schadenabwicklung

      Nach Zustimmung zur Schadenübernahme durch den Versicherer bzw. dessen Beauftragte wird die Reparatur eingeleitet bzw. bei Totalschäden ein Neugerät ausgegeben. Eventuelle Kosten aus nicht gedeckten Schäden sowie nicht gedeckte Kosten sind direkt an BOOMSTORE zu bezahlen.

    Die erforderlichen Unterlagen – Versicherungsschein sowie eigenhändig ausgefüllte Schadenanzeige – sind mit dem beschädigten Gerät – außer im Falle des Totalverlusts – an folgende Anschrift zu senden:

    TechnoService GmbH & Co. KG
    Am Hartholz 29
    82239 Alling

    Bei Elektrogroßgeräten ist das Vorgehen im Vorfeld mit BOOMSTORE abzustimmen.

    Zu allen Fragen im Rahmen der Schadenabwicklung und zum Versicherungsschutz steht Ihnen die FidesSecur- Hotline Telefon +49 180 3002949, 9 Cent pro angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro angefangene Minute aus deutschen Mobilfunknetzen, Telefax +49 180 3002950 zur Verfügung

    Wo hat Ihre BOOMSTORE - Garantieverlängerung Gültigkeit – Versicherungsort?

    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 8 Ziffer 1 und 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Stationäre Geräte

      Bei stationären Geräten gelten Ihre Räumlichkeiten als Versicherungsort, sofern sich diese inner-halb Europas im geografischen Sinn, ohne GUS-Staaten befinden. Versicherungsschutz besteht auch für Eigentransporte von stationären Geräten, z. B. bei Transporten im Zusammenhang mit einem Umzug.

    2. Bewegliche Geräte

      Bei beweglichen Geräten und bei der Bauart nach im Freien aufstellbaren Geräten gilt als örtlicher Geltungsbereich Europa im geographischen Sinn exklusive GUS-Staaten.

    Wann beginnt der Versicherungsschutz und wie lange gilt Ihre BOOMSTORE - Garantieverlängerung?

    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 9 Ziffer 1 und 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –
    1. Beginn des Versicherungsschutzes

      Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Datum der Kaufrechnung und ist abhängig davon, dass der Versicherungsbeitrag rechtzeitig bezahlt ist

    2. Dauer

      Die Vertragsdauer beträgt in Abhängigkeit von der gewählten Variante 36 bzw. 60 Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Garantieverlängerung endet automatisch mit Ablauf des 36. bzw. 60. Monates ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.

    Was Sie noch über die BOOMSTORE - Garantieverlängerung wissen sollten!

    Was passiert mit der Garantieverlängerung wenn das versicherte Gerät gewechselt, getauscht, weitergegeben bzw. verkauft wird oder im Totalschadenfall

    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 11 Ziffer 1 bis 4 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Sollte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung der Kaufvertrag für das Gerät rückgängig gemacht werden , kann die Garantieverlängerung gegen Erstattung der zeitanteiligen Beitrages zum Ende des Meldemonats gekündigt werden (maßgebend ist der Posteingang beim Versiche-rer oder dessen Beauftragten).
    2. Wird das Gerät in der Laufzeit der gesetzlichen Gewährleistung durch ein neues Gerät gleicher Art und Güte getauscht, geht die Garantieverlängerung auf das neue Gerät über. Zur Einforderung einer Leistung müssen auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) beigebracht werden.
    3. Da sich die BOOMSTORE - Garantieverlängerung auf die Geräte-Seriennummer bezieht, kann das Gerät innerhalb der Laufzeit weitergegeben/verkauft werden, der Schutz bleibt aufrecht, solange der Erwerber die Rechte und Pflichten der BOOMSTORE - Garantieverlängerung anerkennt. Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungs-recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird.
    4. Im Totalschadenfall erlischt die Versicherung. In diesem Fall steht dem Versicherer nur der Bei-trag anteilig nach der Zeit zu, in der Versicherungsschutz bestanden hat.