Zuletzt hinzugefügt:
Warenwert:
€ 0,00
Versand:
gratis!
Gesamtpreis:
0,00
weiter einkaufen

Der Boomstore-Geräteschutz

Welche Vorteile haben Sie durch den Boomstore-Geräteschutz?

Stellen Sie vor:

  • die Herstellergarantie ist abgelaufen und Ihr Gerät versagt Ihnen den Dienst …
  • Ihr Gerät stürzt zu Boden,
  • durch Überspannung oder Kurzschluss wird Ihr Gerät zerstört,
  • bei Einbruch wird Ihr Gerät gestohlen.

In diesen und anderen Fällen kann Sie die Reparatur oder die Neuanschaffung des Gerätes teuer zu stehen kommen.

Der Boomstore-Geräteschutz schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen und stellt um-fassenden Schutz zur Verfügung.

Den Zeitraum des Schutzes können Sie selber bei Vertragsabschluss wählen. Er beträgt entweder 36 oder 60 Monate.

Der Boomstore-Geräteschutz ersetzt Ihnen die Reparaturkosten des geschützten Gerätes. Ist die Reparatur unmöglich, z.B. bei Totalschaden erhalten Sie ein Neugerät. Die Erstattung erfolgt zu 100%.

Sie erhalten ein Optimum an Leistung zu einem Minimum an Beitrag. Durch einen Einmal-Beitrag, der direkt bei Erwerb des Gerätes erhoben wird, bleiben Ihre Kosten überschaubar.

Welche Risiken sind über den Boomstore-Geräteschutz abgesichert?
- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 1 Ziffer 1 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –
Versicherte Gefahren und Schäden

Der Boomstore-Geräteschutz leistet Entschädigung für unvorhergesehen und plötzlich ein-tretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sache (Sachschaden) sowie bei Ab-handenkommen der versicherten Sache durch Einbruchdiebstahl und Raub. Unvorhergesehen sind Schäden, die weder rechtzeitig vorhergesehen wurden noch bei verkehrsüblicher Sorgfalt hätten vor-hergesehen werden können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Ausschließlich wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

  1. Material- oder Herstellungsfehler, jedoch erst nach Ablauf der Herstellergarantie
  2. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, hierunter fallen auch Schäden durch elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung und die unmittel-bare Wirkung der elektrischen Energie infolge von Erdschluss
  3. Brand, direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Implosion oder sonstige Wirkung durch Unterdruck, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Schmoren, Glühen sowie Rauch, Ruß und Schäden durch Feuer-löschung
  4. Wasser und Feuchtigkeit als Folge von Schäden an Gebäuden
  5. Schäden durch Elementargefahren, z. B. Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwem-mung, Lawinen
  6. Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung
Welche Geräte können Sie mit dem Boomstore-Geräteschutz absichern?
- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 2 Ziffer 1 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –

Die Versicherung erstreckt sich auf das im Kaufvertrag/in der Rechnung benannte Elektrogerät und das in der Originalverpackung mit verkaufte Zubehör. Im Einzelnen können dies beispielsweise sein:

  1. PC, Notebooks
  2. Drucker, Scanner, Monitore
  3. Telekommunikationsgeräte (Telefon, Fax, All-in-One, Anrufbeantworter)
  4. Handys, Smartphones, PDA
  5. Navigationsgeräte
  6. Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Herde, Kühl-/Gefrierschränke
  7. Kaffee- und Espressomaschinen
  8. Fernseher, Beamer, Hifi-Geräte
  9. DVD-Player, Recorder, Blue-Ray-Geräte
  10. Sat-Receiver, Mp3, Rundfunkgeräte
  11. Video- und Fotokameras
Wie hoch ist der Einmalbeitrag für den Boomstore-Geräteschutz?

Versicherungsdauer/Beitrag in € inkl. Versicherungssteuer
Beitragsklasse Verkaufspreis in € 3 Jahre 5 Jahre
I 100,00 19,96 24,96
II 250,00 29,96 49,96
III 500,00 49,96 79,96
IV 750,00 59,96 99,96
V 1.000,00 79,96 129,96
VI 1.500,00 99,96 149,96
VII 2.000,00 129,96 199,96
VIII 2.500,00 149,96 249,96
VIIII 5.000,00 299,96 349,96
Welche Leistungen sind beim Boomstore-Geräteschutz ausgeschlossen?
- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 2 Ziffer 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
  1. Schäden durch vorgenommene vorsätzliche Handlungen
  2. Schäden infolge von Krieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Aufruhr, politische Gewalthandlungen, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  3. Schäden durch Erdbeben
  4. Unmittelbare- und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden
  5. Schäden durch Einsatz der versicherten Sache, deren Reparaturbedürftigkeit bekannt sein muss-te; der Versicherer leistet jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparatur-bedürftigkeit verursacht wurde
  6. Schäden für die ein Dritter, aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmung, zu haften hat; Mitversichert ist jedoch ein ggf. bestehender Differenzschaden. Ein solcher ist gegeben, soweit die aus diesem Vertrag zu leistende Entschädigung den Haftungsanspruch gegenüber dem Dritten übersteigt (bspw. Zeit-wertentschädigung – Neuwertentschädigung). Die Entschädigungszahlung umfasst in diesem Fall lediglich die Differenzsumme
  7. Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler. Hiervon ausgenommen sind jedoch Daten (maschinenlesbare Informatio-nen), die für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind (System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten)
  8. Schäden durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren. Ein späteres wieder-finden kann nicht berücksichtigt werden und impliziert keinesfalls eine Deckung eventueller Schäden
  9. Kosten, die aufgrund von Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten notwendig werden und Kos-ten durch Schäden, die keine Hardwareschäden sind
  10. Kosten, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm-, und Scheu-erschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden
  11. Schäden, die durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe von nicht von uns autorisierten Dritten oder durch unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder unge-wöhnliche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Rei-nigung des Gerätes entstehen
  12. Schäden bzw. Wertminderung durch Abnutzung und Verschleiß, Verschleißteile und Ver-brauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus und Schäden durch langfristige chemische oder thermische Einwirkungen auf das geschützte Gerät
  13. Allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung
  14. Schäden durch Verwendung von schadhaftem, externem Zubehör (z. B. Unterwassergehäuse)
  15. Schäden, die als unsachgerechter Gebrauch des Gerätes gelten, z. B. Kalkschäden, Schweiß-schäden bei oder in Folge sportlicher Betätigungen oder Schäden durch Kondenswasser
  16. Unsorgsamer und unsorgfältiger Umgang mit dem versicherten Gerät. Bei Benutzung des Gerätes sind die Herstellervorschriften zu beachten. Schäden an Geräten, die der Bauart nach beweglich eingesetzt und bei Geräten welche der Bauart nach im Freien aufgestellt werden können, die aus einer nicht ständigen Beaufsichtigung resultieren, gelten als nicht versichert.
  17. Pixelfehler der Pixelfehlerklasse I und II nach internationaler Norm ISO 13406-2 bei LCD-Bildschirmen
Welche Leistungen erhalten Sie im Schadensfall?
- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 5 Ziffer 1 bis 3 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
  1. Wiederherstellungskosten

    Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten inkl. aller Kosten geringer sind als der Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte am Schadentag. Sind die Reparaturkosten inkl. aller Kosten höher oder gleich dem Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte, so liegt ein Totalschaden vor. Eine Ablöse der Schäden, auch bei Totalschäden, in Bargeld ist nicht möglich.

    1.1. Teilschaden

    Entschädigt werden alle, für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustands notwendigen Aufwendungen abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes. Wir leisten keine Entschädigung für

    1. Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall notwendig gewesen wären,
    2. Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung Hinausgehen,
    3. Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie, soweit die Kosten nicht auch durch Arbeiten in fremder Regie entstanden wären,
    4. Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung,
    5. Kosten für Arbeiten, die zwar für die Wiederherstellung erforderlich sind, aber nicht an der versicherten Sache selbst ausgeführt werden,

    1.2. Totalschaden

    Entschädigt wird der Neuwert/Neupreis am Schadentag. Sie erhalten im Falle eines Total-schadens Ersatz für Ihr defektes Gerät in gleicher Art und Güte. Ein technischer Totalscha-den liegt vor, wenn eine Reparatur des Gerätes tatsächlich unmöglich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn zum Zeitpunkt des Schadeneintritts die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte.

  • Grenze der Entschädigung

    Grenze der Entschädigung ist der Versicherungswert.

  • Entschädigungsberechnung bei grober Fahrlässigkeit

    Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, wird die Entschädigung, in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis, gekürzt.

  • Welche Pflichten gibt es im Schadensfall?
    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 12 Ziffer 1 und 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Sie sind verpflichtet
      1. den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden, telefonisch oder schriftlich Boomstore bzw. der Beauftragten des Versicherers anzuzeigen.
      2. Boomstore bei Zerstörung oder Beschädigung des Gerätes dieses inklusive des voll-ständigen serienmäßigen Zubehörs zwecks Prüfung vorzulegen.
      3. Nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schaden zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers oder die seiner Beauftragten einzuholen und zu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht – ggfs. auch gerichtlich – geltend zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen.
      4. Den Versicherer und dessen Beauftragte bei der Schadenermittlung und -regulierung nach Kräften zu unterstützen, ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und alle Umstände, die auf den Versicherungsfall Bezug haben (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen, insbesondere auch die angeforderten Belege einzureichen.
      5. Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub – unter detaillierter Angabe der abhanden ge-kommenen, zerstörten oder beschädigten Geräte – der nächst erreichbaren Polizeidienst-stelle anzuzeigen und dem Versicherer oder dessen Beauftragte eine Kopie der Anzeige zu übersenden.
    2. Wird eine der in Ziffer 1 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
      1. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-tung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Das Nicht-vorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
      2. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer jedoch zur Leis-tung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
      3. Verletzen Sie eine, nach Eintritt des Versicherungsfalles, bestehende Auskunfts- oder Auf-klärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er oder dessen Beauftragte Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
    Was müssen Sie tun, wenn Ihr Gerät defekt ist?
    - Im Einzelnen gelten die Besonderen Vereinbarungen zur Schadenabwicklung zu FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Voraussetzungen

      Der Boomstore-Geräteschutz gilt unabhängig von vorangegangenen oder gültigen Her-stellergarantien. Voraussetzung ist, dass das beschädigte Gerät zur Reparatur zu Boomstore geschickt wird.

      Bei Schäden an Elektrogroßgeräten (Kühlschrank, Waschmaschine, Großbild-TV, etc.), die eine Vor-Ort-Reparatur erfordern, muss die weitere Vorgangsweise mit Boomstore vereinbart wer-den. Zur gültigen Anmeldung eines Schadens muss, neben dem defekten Gerät, unbedingt auch der Versicherungsschein an Boomstore gesandt werden.

    2. Schadenformular

      Bei jedem Schaden muss das Schadenformular zum Boomstore-Geräteschutz ausgefüllt werden. Der Schadenhergang ist selbst zu formulieren, in das Schadenformular einzutragen und zu unterschreiben.

    3. Schadenübernahme

      Schadenübernahme erfolgt durch den Versicherer bzw. dessen Beauftragte. Zur Prüfung und Ein-schätzung des Schadens wird dem Versicherer eine angemessene Zeit eingeräumt. Ein Anspruch auf sofortige Reparatur, sofortigen Ersatz des geschützten Gerätes oder auf ein Leihgerät besteht nicht.

    4. Schadenabwicklung

      Nach Zustimmung zur Schadenübernahme durch den Versicherer bzw. dessen Beauftragte wird die Reparatur eingeleitet bzw. bei Totalschäden ein Neugerät ausgegeben. Eventuelle Kosten aus nicht gedeckten Schäden sowie nicht gedeckte Kosten sind direkt an Boomstore zu bezahlen.

    5. Bestätigung der Behörde

      Für alle Schäden, die ein behördliches Vorgehen nach sich ziehen (Brand, Naturkatastrophen etc.) müssen die entsprechenden behördlichen Bestätigungen einreicht werden.

    Die erforderlichen Unterlagen – Versicherungsschein sowie eigenhändig ausgefüllte Schadenanzeige – sind mit dem beschädigten Gerät – außer im Falle des Totalverlusts – an folgende Anschrift zu senden:

    TechnoService GmbH & Co. KG
    Am Hartholz 29
    82239 Alling

    Bei Elektrogroßgeräten ist das Vorgehen im Vorfeld mit Boomstore abzustimmen.

    Zu allen Fragen im Rahmen der Schadenabwicklung und zum Versicherungsschutz steht Ihnen die FidesSecur- Hotline Telefon +49 180 3002949, 9 Cent pro angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro angefangene Minute aus deutschen Mobilfunknetzen, Telefax +49 180 3002950 zur Verfügung

    Wo hat Ihr Boomstore-Geräteschutz Gültigkeit – Versicherungsort?
    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 8 Ziffer 1 und 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Stationäre Geräte

      Bei stationären Geräten gelten Ihre Räumlichkeiten als Versicherungsort, sofern sich diese inner-halb Europas im geografischen Sinn, ohne GUS-Staaten befinden. Versicherungsschutz besteht auch für Eigentransporte von stationären Geräten, z. B. bei Transporten im Zusammenhang mit einem Umzug.

    2. Bewegliche Geräte

      Bei beweglichen Geräten und bei der Bauart nach im Freien aufstellbaren Geräten gilt als örtlicher Geltungsbereich Europa im geographischen Sinn exklusive GUS-Staaten.

    Wann beginnt der Versicherungsschutz und wie lange gilt Ihr Boomstore-Geräteschutz?
    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 9 Ziffer 1 und 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –
    1. Beginn des Versicherungsschutzes

      Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Datum der Kaufrechnung und ist abhängig davon, dass der Versicherungsbeitrag rechtzeitig bezahlt ist

    2. Dauer

      Die Vertragsdauer beträgt in Abhängigkeit von der gewählten Geräte-Schutzbriefvariante 36 bzw. 60 Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Geräte-Schutzbrief endet automatisch mit Ablauf des 36. bzw. 60. Monates ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.

    Was Sie noch über den Boomstore-Geräteschutz wissen sollten!
    Was passiert mit dem Geräteschutzbrief wenn das versicherte Gerät gewechselt, getauscht, weiterge-geben bzw. verkauft wird. oder im Totalschadenfall
    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 11 Ziffer 1 bis 4 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Sollte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung der Kaufvertrag für das Gerät rückgängig gemacht werden , kann der Geräte-Schutzbrief gegen Erstattung der zeitanteiligen Beitrages zum Ende des Meldemonats gekündigt werden (maßgebend ist der Posteingang beim Versicherer oder dessen Beauftragten).
    2. Wird das Gerät in der Laufzeit der gesetzlichen Gewährleistung durch ein neues Gerät gleicher Art und Güte getauscht, geht der Geräte-Schutzbrief auf das neue Gerät über. Zur Einforderung einer Leistung müssen auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) beigebracht werden.
    3. Da sich der Boomstore-Geräteschutz auf die Geräte-Seriennummer bezieht, kann das Gerät innerhalb der Laufzeit weitergegeben/verkauft werden, der Schutz bleibt aufrecht, solange der Erwerber die Rechte und Pflichten des Boomstore-Geräteschutzes anerkennt. Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwer-bers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird.
    4. Im Totalschadenfall, Einbruchdiebstahlschaden oder Raub erlischt die Versicherung. In diesem Fall steht dem Versicherer nur der Beitrag anteilig nach der Zeit zu, in der Versicherungsschutz bestanden hat.
    Was passiert mit dem versicherten Gerät, wenn es nach einem Einbruchdiebstahl oder einem Raub wieder herbeigeschafft wird?
    - Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 13 Ziffer 1 bis 3 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
    1. Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, ist dies nach Kenntniserlangung dem Versicherer bzw. dessen Beauftragte unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
    2. Ist der Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt und für die Sache bereits Ent-schädigungsleistung gezahlt worden, ist das Ersatzgerät zurückzugeben bzw. die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Dieses Wahlrecht ist innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der schriftlichen Aufforderung auszuüben. Nach Ab-lauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
    3. Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen.

    * Alle Preise inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten.

    1 mit 0,0% Sollzins bei 6 Monatsraten. Vertragspartner ist die BNP Paribas S.A.

    Du hast folgenden Artikel in den Warenkorb gelegt...

    Cookie Einstellungen

    boomstore.de verwendet Dienste von Drittanbietern, die uns helfen, unsere Webseite zu optimieren (Analytics) und personalisierte Werbung auszuspielen. Um diese Dienste verwenden zu dürfen, benötigen wir Deine Einwilligung.

    Indem Du auf "Ich stimme zu" klickst, stimmst Du den genannten Datenverarbeitungen freiwillig zu. Dies umfasst zeitlich begrenzt auch Deine Einwilligung gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO zur Datenverarbeitung außerhalb des EWR, z.B. in den USA. In diesen Ländern kann trotz sorgfältiger Auswahl und Verpflichtung der Dienstleister, das hohe europäische Datenschutzniveau nicht zwingend garantiert werden. Sofern eine Datenübermittlung in die USA stattfindet, besteht bspw. das Risiko, dass diese Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden können, ohne dass wirksame Rechtsbehelfe vorhanden oder sämtliche Betroffenenrechte durchsetzbar sind. Deine Einwilligung kannst Du jederzeit widerrufen. Unter Einstellungen kannst Du eine Auswahl der Dienste vornehmen oder diese ablehnen. Mehr erfährst Du unter Cookie-Nutzung zu.