Welche Vorteile haben Sie durch die BOOMSTORE – Garantieverlängerung?
Stellen Sie sich vor:
- die Herstellergarantie ist abgelaufen und Ihr Gerät versagt Ihnen den Dienst …
- Sie müssen den Kundendienst einschalten,
- Ersatzteile werden notwendig
In einem solchen Fall kann Sie die Reparatur oder die Neuanschaffung des Gerätes teuer zu stehen kommen.
Die BOOMSTORE - Garantieverlängerung schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen und stellt umfassenden Schutz zur Verfügung.
Die Dauer des Schutzes können Sie bei Vertragsabschluss selber wählen. Entscheiden Sie sich für eine Vertragslaufzeit von 36 oder 60 Monaten.
Die BOOMSTORE - Garantieverlängerung ersetzt Ihnen die Reparaturkosten des geschützten Gerätes. Ist die Reparatur unmöglich, z.B. bei Totalschaden erhalten Sie ein Neugerät. Die Erstattung erfolgt zu 100%.
Sie erhalten ein Optimum an Leistung zu einem Minimum an Beitrag. Durch einen Einmal-Beitrag, der direkt bei Erwerb des Gerätes erhoben wird, bleiben Ihre Kosten überschaubar.
Welche Risiken sind über die BOOMSTORE-Garantieverlängerung abgesichert?
- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 1 Ziffer 1 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –
Versicherte Gefahren und Schäden
Die BOOMSTORE -Garantieverlängerung leistet Entschädigung für unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sache (Sachschaden) ausschließlich durch Konstruktionsfehler, Guss- oder Materialfehler, Ausführungsfehler. Ob ein Konstruktionsfehler vorliegt, wird nach dem Stand der Technik zur Zeit der Konstruktion beurteilt, bei Material- oder Ausführungsfehler nach dem Stand der Technik zur Zeit der Herstellung.
Welche Geräte können Sie mit der BOOMSTORE – Garantieverlängerung absichern?
- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 2 Ziffer 1 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –
Die Versicherung erstreckt sich auf das im Kaufvertrag/in der Rechnung benannte Elektrogerät und das in der Originalverpackung mit verkaufte Zubehör. Im Einzelnen können dies beispielsweise sein sein:
- PC, Notebooks
- Drucker, Scanner, Monitore
- Telekommunikationsgeräte (Telefon, Fax, All-in-One, Anrufbeantworter)
- Handys, Smartphones, PDA
- Navigationsgeräte
- Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Herde, Kühl-/Gefrierschränke
- Kaffee- und Espressomaschinen
- Fernseher, Beamer, Hifi-Geräte
- DVD-Player, Recorder, Blue-Ray-Geräte
- Sat-Receiver, Mp3, Rundfunkgeräte
- Video- und Fotokameras
Wie hoch ist der Einmalbeitrag für die BOOMSTORE - Garantieverlängerung?
| Versicherungsdauer/Beitrag in € inkl. Versicherungssteuer |
| Beitragsklasse | Verkaufspreis in € | 3 Jahre | 5 Jahre |
| I | 100,00 | 14,96 | 19,96 |
| II | 250,00 | 19,96 | 34,96 |
| III | 500,00 | 34,96 | 54,96 |
| IV | 750,00 | 44,96 | 69,96 |
| V | 1.000,00 | 54,96 | 89,96 |
| VI | 1.500,00 | 69,96 | 99,96 |
| VII | 2.000,00 | 89,96 | 139,96 |
| VIII | 2.500,00 | 99,96 | 179,96 |
| VIIII | 5.000,00 | 209,96 | 249,96 |
Welche Leistungen sind bei der BOOMSTORE - Garantieverlängerung ausgeschlossen?
- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 2 Ziffer 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit,
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, hierunter fallen auch Schäden durch elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung und die unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie infolge Erdschluss,
- Brand, direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Implosion oder sonstige Wirkung durch Unterdruck, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Schmoren, Glühen sowie Rauch, Ruß und Schäden durch Feuer-löschung,
- Wasser und Feuchtigkeit,
- Schäden durch Elementargefahren, z.B. Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwem-mung, Lawinen,
- Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung,
- Schäden durch vorsätzlich vorgenommene Handlungen
- Schäden infolge von Krieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Aufruhr, politische Gewalthandlungen, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
- Schäden durch Erdbeben
- Unmittelbare- und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden
- Schäden für die ein Dritter, aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmung, zu haften hat; Mitversichert ist jedoch ein ggf. bestehender Differenzschaden. Ein solcher ist gegeben, soweit die aus diesem Vertrag zu leistende Entschädigung den Haftungsanspruch gegenüber dem Dritten übersteigt (bspw. Zeit-wertentschädigung – Neuwertentschädigung). Die Entschädigungszahlung umfasst in diesem Fall lediglich die Differenzsumme
- Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler. Hiervon ausgenommen sind jedoch Daten (maschinenlesbare Informatio-nen), die für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind (System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten)
- Kosten, die aufgrund von Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten notwendig werden und Kos-ten durch Schäden, die keine Hardwareschäden sind
- Kosten, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm-, und Scheu-erschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden
- Schäden, die durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe von nicht von uns autorisierten Dritten oder durch unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder unge-wöhnliche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Rei-nigung des Gerätes entstehen
- Schäden bzw. Wertminderung durch Abnutzung und Verschleiß, Verschleißteile und Ver-brauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus und Schäden durch langfristige chemische oder thermische Einwirkungen auf das geschützte Gerät
- Allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung
- Schäden durch Verwendung von schadhaftem, externem Zubehör (z. B. Unterwassergehäuse)
- Schäden, die als unsachgerechter Gebrauch des Gerätes gelten, z. B. Kalkschäden, Schweiß-schäden bei oder in Folge sportlicher Betätigungen oder Schäden durch Kondenswasser
- Unsorgsamer und unsorgfältiger Umgang mit dem versicherten Gerät. Bei Benutzung des Gerätes sind die Herstellervorschriften zu beachten. Schäden an Geräten, die der Bauart nach beweglich eingesetzt und bei Geräten welche der Bauart nach im Freien aufgestellt werden können, die aus einer nicht ständigen Beaufsichtigung resultieren, gelten als nicht versichert.
- Pixelfehler der Pixelfehlerklasse I und II nach internationaler Norm ISO 13406-2 bei LCD-Bildschirmen
Welche Leistungen erhalten Sie im Schadensfall?
- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 5 Ziffer 1 bis 3 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
- Wiederherstellungskosten
Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten inkl. aller Kosten geringer sind als der Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte am Schadentag. Sind die Reparaturkosten inkl. aller Kosten höher oder gleich dem Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte, so liegt ein Totalschaden vor. Eine Ablöse der Schäden, auch bei Totalschäden, in Bargeld ist nicht möglich.
1.1. Teilschaden
Entschädigt werden alle, für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustands notwendigen Aufwendungen abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes. Wir leisten keine Entschädigung für
- Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall notwendig gewesen wären,
- Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung Hinausgehen,
- Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie, soweit die Kosten nicht auch durch Arbeiten in fremder Regie entstanden wären,
- Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung,
- Kosten für Arbeiten, die zwar für die Wiederherstellung erforderlich sind, aber nicht an der versicherten Sache selbst ausgeführt werden,
1.2. Totalschaden
Entschädigt wird der Neuwert/Neupreis am Schadentag. Sie erhalten im Falle eines Total-schadens Ersatz für Ihr defektes Gerät in gleicher Art und Güte. Ein technischer Totalscha-den liegt vor, wenn eine Reparatur des Gerätes tatsächlich unmöglich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn zum Zeitpunkt des Schadeneintritts die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte.
Grenze der Entschädigung
Grenze der Entschädigung ist der Versicherungswert.
Entschädigungsberechnung bei grober Fahrlässigkeit
Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, wird die Entschädigung, in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis, gekürzt.
Welche Pflichten haben Sie im Schadensfall?
- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 12 Ziffer 1 und 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
- Sie sind verpflichtet
- den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden, telefonisch oder schriftlich BOOMSTORE bzw. der Beauftragten des Versicherers anzuzeigen.
- BOOMSTORE bei Zerstörung oder Beschädigung des Gerätes dieses inklusive des voll-ständigen serienmäßigen Zubehörs zwecks Prüfung vorzulegen.
- Nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schaden zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers oder die seiner Beauftragten einzuholen und zu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht – ggfs. auch gerichtlich – geltend zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen.
- Den Versicherer und dessen Beauftragte bei der Schadenermittlung und -regulierung nach Kräften zu unterstützen, ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und alle Umstände, die auf den Versicherungsfall Bezug haben (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen, insbesondere auch die angeforderten Belege einzureichen.
Wird eine der in Ziffer 1 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
- a. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-tung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Das Nicht-vorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
- b. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer jedoch zur Leis-tung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
- c. Verletzen Sie eine, nach Eintritt des Versicherungsfalles, bestehende Auskunfts- oder Auf-klärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er oder dessen Beauftragte Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Was müssen Sie tun, wenn Sie einen Schadenfall haben?
- Im Einzelnen gelten die Besonderen Vereinbarungen zur Schadenabwicklung zu FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
- Voraussetzungen
Die BOOMSTORE - Garantieverlängerung gilt nach Ablauf der durch den Hersteller gewährten Garantie. Voraussetzung ist, dass das beschädigte Gerät zur Reparatur zu BOOMSTORE ge-schickt wird.
Bei Schäden an Elektrogroßgeräten (Kühlschrank, Waschmaschine, Großbild-TV, etc.), die eine Vor-Ort-Reparatur erfordern, muss die weitere Vorgangsweise mit BOOMSTORE vereinbart wer-den. Neben dem defekten Gerät muss unbedingt auch der Versicherungsschein an BOOMSTORE gesandt werden.
- Schadenformular
Bei jedem Schaden muss das Schadenformular zur BOOMSTORE-Garantieverlängerung ausge-füllt werden. Das Schadenformular ist vom Versicherungsnehmer zu unterschreiben.
-
Schadenübernahme
Schadenübernahme erfolgt durch den Versicherer bzw. dessen Beauftragte. Zur Prüfung und Ein-schätzung des Schadens wird dem Versicherer eine angemessene Zeit eingeräumt. Ein Anspruch auf sofortige Reparatur, sofortigen Ersatz des geschützten Gerätes oder auf ein Leihgerät besteht nicht.
-
Schadenabwicklung
Nach Zustimmung zur Schadenübernahme durch den Versicherer bzw. dessen Beauftragte wird die Reparatur eingeleitet bzw. bei Totalschäden ein Neugerät ausgegeben. Eventuelle Kosten aus nicht gedeckten Schäden sowie nicht gedeckte Kosten sind direkt an BOOMSTORE zu bezahlen.
Die erforderlichen Unterlagen – Versicherungsschein sowie eigenhändig ausgefüllte Schadenanzeige – sind mit dem beschädigten Gerät – außer im Falle des Totalverlusts – an folgende Anschrift zu senden:
TechnoService GmbH & Co. KG
Am Hartholz 29
82239 Alling
Bei Elektrogroßgeräten ist das Vorgehen im Vorfeld mit BOOMSTORE abzustimmen.
Zu allen Fragen im Rahmen der Schadenabwicklung und zum Versicherungsschutz steht Ihnen die FidesSecur- Hotline Telefon +49 180 3002949, 9 Cent pro angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro angefangene Minute aus deutschen Mobilfunknetzen, Telefax +49 180 3002950 zur Verfügung
Wo hat Ihre BOOMSTORE - Garantieverlängerung Gültigkeit – Versicherungsort?
- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 8 Ziffer 1 und 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
- Stationäre Geräte
Bei stationären Geräten gelten Ihre Räumlichkeiten als Versicherungsort, sofern sich diese inner-halb Europas im geografischen Sinn, ohne GUS-Staaten befinden. Versicherungsschutz besteht auch für Eigentransporte von stationären Geräten, z. B. bei Transporten im Zusammenhang mit einem Umzug.
- Bewegliche Geräte
Bei beweglichen Geräten und bei der Bauart nach im Freien aufstellbaren Geräten gilt als örtlicher Geltungsbereich Europa im geographischen Sinn exklusive GUS-Staaten.
Wann beginnt der Versicherungsschutz und wie lange gilt Ihre BOOMSTORE - Garantieverlängerung?
- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 9 Ziffer 1 und 2 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online –
- Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Datum der Kaufrechnung und ist abhängig davon, dass der Versicherungsbeitrag rechtzeitig bezahlt ist
- Dauer
Die Vertragsdauer beträgt in Abhängigkeit von der gewählten Variante 36 bzw. 60 Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Garantieverlängerung endet automatisch mit Ablauf des 36. bzw. 60. Monates ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.
Was Sie noch über die BOOMSTORE - Garantieverlängerung wissen sollten!
Was passiert mit der Garantieverlängerung wenn das versicherte Gerät gewechselt, getauscht, weitergegeben bzw. verkauft wird oder im Totalschadenfall
- Im Einzelnen gelten die Regelungen nach § 11 Ziffer 1 bis 4 der FIDESSECUR-E/05.2012 Online -
- Sollte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung der Kaufvertrag für das Gerät rückgängig gemacht werden , kann die Garantieverlängerung gegen Erstattung der zeitanteiligen Beitrages zum Ende des Meldemonats gekündigt werden (maßgebend ist der Posteingang beim Versiche-rer oder dessen Beauftragten).
- Wird das Gerät in der Laufzeit der gesetzlichen Gewährleistung durch ein neues Gerät gleicher Art und Güte getauscht, geht die Garantieverlängerung auf das neue Gerät über. Zur Einforderung einer Leistung müssen auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) beigebracht werden.
- Da sich die BOOMSTORE - Garantieverlängerung auf die Geräte-Seriennummer bezieht, kann das Gerät innerhalb der Laufzeit weitergegeben/verkauft werden, der Schutz bleibt aufrecht, solange der Erwerber die Rechte und Pflichten der BOOMSTORE - Garantieverlängerung anerkennt. Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungs-recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird.
- Im Totalschadenfall erlischt die Versicherung. In diesem Fall steht dem Versicherer nur der Bei-trag anteilig nach der Zeit zu, in der Versicherungsschutz bestanden hat.